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28.03.2022
Mehr als 3 Millionen Euro Gewerbesteuerkompensation 2021 für 14 Kommunen im Hofer Land
14 Kommunen im Hofer Land erhalten vom Freistaat Bayern zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2021 insgesamt 3.051.571 Euro. „Der Freistaat Bayern hält in diesen schwierigen Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus“, sagt der Hofer CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König.
Bayernweit stehen 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuerkompensation 2021 zur Verfügung. „Bayern bleibt der verlässliche Partner und die starke Stütze unserer Kommunen. Wir sorgen für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen“, ergänzt Alexander König.
Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat die Gewerbesteuerkompensation an die bayerischen Kommunen heute bekanntgegeben.
Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht aufgegriffen.
„Anders als der Bund, der sich aus der Solidarität mit den bayerischen Kommunen verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen“, sagt Landtagsabgeordneter Alexander König.
Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17. Dezember 2021 eine Abschlagszahlung in Gesamthöhe von 1.694.294 Euro an die Stadt Hof sowie 14 Kommunen im Hofer Land ausgezahlt. Inzwischen liegen alle Daten vor, so dass die endgültigen Zuweisungen berechnet werden konnten. Für die endgültige Abrechnung wurde das Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019 verglichen.
Die im Dezember 2021 ausbezahlten Abschläge werden von den endgültigen Zuweisungen abgezogen. Bei Kommunen, die im vierten Quartal eine sehr gute Gewerbesteuerentwicklung hatten, kommt es deswegen zu Rückforderungen. Davon betroffen sind die Stadt Hof, die im Dezember 180.232 Euro als Abschlag erhalten hat und diesen in voller Höhe zurückzahlen muss. Die Gemeinde Leupoldsgrün muss anteilig 1.495 Euro zurückzahlen, beim Markt Stammbach fällt die Rückzahlung mit 10.642 Euro höher aus.
Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2021 (Summe der Ausgleichskomponenten Gewerbesteuer, Härtefälle 2020 und Spielbankabgabe):
Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hat die Gewerbesteuerkompensation an die bayerischen Kommunen heute bekanntgegeben.
Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Gemeinden zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht aufgegriffen.
„Anders als der Bund, der sich aus der Solidarität mit den bayerischen Kommunen verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen“, sagt Landtagsabgeordneter Alexander König.
Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17. Dezember 2021 eine Abschlagszahlung in Gesamthöhe von 1.694.294 Euro an die Stadt Hof sowie 14 Kommunen im Hofer Land ausgezahlt. Inzwischen liegen alle Daten vor, so dass die endgültigen Zuweisungen berechnet werden konnten. Für die endgültige Abrechnung wurde das Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019 verglichen.
Die im Dezember 2021 ausbezahlten Abschläge werden von den endgültigen Zuweisungen abgezogen. Bei Kommunen, die im vierten Quartal eine sehr gute Gewerbesteuerentwicklung hatten, kommt es deswegen zu Rückforderungen. Davon betroffen sind die Stadt Hof, die im Dezember 180.232 Euro als Abschlag erhalten hat und diesen in voller Höhe zurückzahlen muss. Die Gemeinde Leupoldsgrün muss anteilig 1.495 Euro zurückzahlen, beim Markt Stammbach fällt die Rückzahlung mit 10.642 Euro höher aus.
Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2021 (Summe der Ausgleichskomponenten Gewerbesteuer, Härtefälle 2020 und Spielbankabgabe):
Kommune | Ausbezahlter Abschlag 12/2021 | Endgültige Festsetzung 03/2022 |
Stadt Hof | 180.232 Euro | 0 Euro |
Markt Bad Steben | 31.431 Euro | 33.983 Euro |
Gemeinde Feilitzsch | 89.004 Euro | 182.289 Euro |
Gemeinde Geroldsgrün | 121.675 Euro | 136.822 Euro |
Gemeinde Köditz | 109.769 Euro | 305.064 Euro |
Gemeinde Konradsreuth | 177.045 Euro | 389.145 Euro |
Gemeinde Leupoldsgrün | 4.691 Euro | 3.196 Euro |
Stadt Lichtenberg | 5.253 Euro | 11.399 Euro |
Stadt Münchberg | 151.075 Euro | 260.447 Euro |
Stadt Naila | 64.214 Euro | 73.105 Euro |
Markt Oberkotzau | 159 Euro | 43.058 Euro |
Stadt Rehau | 596.397 Euro | 1.319.732 Euro |
Stadt Schauenstein | 10.620 Euro | 23.451 Euro |
Markt Sparneck | 132.987 Euro | 260.780 Euro |
Markt Stammbach | 19.742 Euro | 9.100 Euro |
Summe | 1.694.294 Euro | 3.051.571 Euro |
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