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„Sowohl in den Beispielen der Presse als auch durch Hinweise, die direkt an mich herangetragen wurden, sieht man eindeutig, dass die zur Verfügung gestellten Mahlzeiten nicht annähernd einen Wert von 6,50 Euro aufweisen. Hier haben die Mitarbeiter das Nachsehen. Das darf nicht sein!“, stellt König fest. Sinn und Zweck der vorübergehenden Zahlung eines Mittagessens durch den Freistaat Bayern ist die besondere Wertschätzung, die der schweren Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der besonderen Herausforderungen der Corona-Krise in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entgegengebracht werden soll. „Pausenpakete, die von den Mitarbeitern selbst als ‚schäbig‘ beurteilt werden, werden dem nicht ansatzweise gerecht!“, betont König und findet, dass sich die betreffenden Einrichtungsleitungen für ihr Handeln schämen sollten.
Deshalb fordert König die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml in einem Schreiben auf, trotz der aktuell allgemein hohen Belastung, diesen Vorwürfen nachzugehen. „Wenn die Einrichtungen diese Gelder vorsätzlich für Müllentsorgung, Querfinanzierung anderer Maßnahmen und die Verwaltung ausgeben – wie die Leitungen teils ganz offen zugeben – handelt es sich meiner Meinung nach hier eher um einen bedauerlichen Fall des Subventionsbetrugs und könnte eine Aufgabe für die Staatsanwaltschaft sein. Es ist die Verantwortung der Staatsregierung diesen Vorwürfen nachzugehen und gegebenenfalls konsequent und mit Nachdruck auf eine ordentliche Verpflegung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu bestehen.“ Die Mitarbeiter verdienen eine angemessene Verpflegung im vollen Wert von 6,50 Euro! Das bestätigte ja auch das Gesundheitsministerium. „Die vorhandenen Missstände müssen unverzüglich beendet und der Verpflegungskostenzuschuss ordnungsgemäß den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugeleitet werden, sei es in Form von Nahrungsmitteln, Gutscheinen oder Geldzahlungen“, formuliert König deutlich.